Abstand bäume grundstücksgrenze bayern

Dafür müssen wesentliche Beeinträchtigungen vorliegen, die in aller Regel nicht gegeben sind.

FAQ

Wie weit muss ein Baum von der Grundstücksgrenze in Bayern weg sein?

Für Bäume bis zwei Meter gilt ein Abstand von bis zu 50 Zentimetern zur Grundstücksgrenze. Wer neue Bäume in Bayern auf seinem Grundstück pflanzen möchte, der sollte sich aber vorab gut mit den Regeln auseinandersetzen.

Herrn RA Dr. Eisenmenger
Schenkstraße 69
91052 Erlangen

Telefon:09131 – 202055
Telefax:09131 – 202054
E-Mail:This email address is being protected from spambots. Sind die Hecken und Bäume mehr als 2 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt, gibt es keine Höhenbegrenzung.

Beseitigungsanspruch des betroffenen Nachbarn

Werden die gesetzlichen Abstands- und/oder Höhenregelungen nicht eingehalten, so hat der Nachbar grundsätzlich einen Anspruch auf Rückschnitt bzw.

In Bayern beträgt die Frist 5 Jahre ab Anpflanzung. Eine Beeinträchtigung ist nicht erforderlich. EigenheimerRechtsschutz

Genießen Sie das Leben! Bei einem Abstand von einem halben bis 2 Meter zur Grundstücksgrenze dürfen dann die Bäume und Hecken nach den zivilrechtlichen Vorschriften max. Beseitigt er die Pflanzen dennoch selbst, hat er Schadenersatz zu leisten und er macht sich nach § 303 StGB wegen Sachbeschädigung strafbar.

 

Verjährung

Die Ansprüche auf Beseitigung und Zurückschneiden sind zeitlich nicht unbegrenzt durchsetzbar.

Einmal verjährt bleibt verjährt.

Bei der Pflanzung eines Baumes mit einem Grenzabstand von weniger als 2 m ist hinsichtlich des Beginns der Fünfjahresfrist die (nicht unstrittige) Entscheidung des Oberlandesgerichtes Nürnberg vom 11.01.1985 (Az.: 6 U 565/84) zu beachten. Gleiches gilt im Übrigen auch für Zweige. Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mauer oder die Einfriedung auf dem Grund und Boden des Pflanzenbesitzers oder auf dem des Nachbarn steht.

ein Fällen der Pflanze nicht erlaubt ist. Diese werden von den (meisten) Bundesländern in den landeseigenen Nachbargesetzen geregelt. Pflanzen von über 2 m Höhe müssen sogar einen Grenzabstand von mindestens 2 m einhalten. Erheblich wird eine Mauer oder eine Einfriedung nach einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichtes vom 11.02.1999 (Az.: 2Z BR 167/98) in der Regel dann überragt, wenn die Gefahr besteht, dass die überragenden Äste in den Luftraum des Nachbargrundstückes eindringen oder der durch die Pflanze verursachte Schatten neben dem durch die Mauer oder Einfriedung verursachten Schatten das Nachbargrundstück zusätzlich verdunkelt.

Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Verletzung der Abstandsvorschriften erkennbar wird. Beginn der Verjährungsfrist ist dabei der Schluss des Jahres, in dem die Hecke erstmals die maximal zulässige Höhe überschreitet und der betroffene Nachbar davon Kenntnis hatte bzw. Dazu gehören:

  • Gärten, die an landwirtschaftlich genutzte Grundstücke münden
  • Gärten, die an einem Waldgrundstück liegen
  • Bäume aus der Zeit vor 1900

Für Gewächse gibt es sogar weitere Ausnahmeregelungen, für Bäume jedoch nicht.

Diesen Anspruch hat der Nachbar in Bayern

Der Nachbar kann durchaus die Herstellung eines vorschriftsmäßigen Abstandes verlangen, vor allem dann, wenn die Grenzabstände nicht eingehalten werden.

Nach diesem Urteil beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Jahr der Pflanzung des Baumes, wenn dessen natürliches Wachstum und dessen übliche Haltung im Normalfall eindeutig auf mehr als 2 m Höhe angelegt ist. Jedoch müssen die Grenzabstände nur auf Verlangen des Nachbarn eingehalten werden.

Der Abstand ist die kürzeste Verbindung zur Grenze.

In diesem Fall kann die Beseitigung des Baumes innerhalb der Fristen von beiden Seiten gefordert werden. Darüber hinaus darf das herüberragende Geäst lediglich dann von dem betroffenen Nachbarn selbst zugeschnitten werden, wenn durch den Überwuchs die Benutzung des Grundstücks beeinträchtigt ist. Für andere Pflanzen (Blumen etc.) ist kein Mindestabstand einzuhalten.
Bei Gewächsen, die über zwei Meter hoch sind, ist ein Mindestabstand von 2 m erforderlich.

Der Nachbar hat kein Recht zur Selbsthilfe. Für Bayern sind diese Vorschriften im Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB) verankert.

Foto: Joanne Dale/Adobe Stock So nicht: Bei Pflanzen, die höher als 2 m sind, müssen Sie einen Grenz­abstand von mindestens 2 m einhalten. Und dann stellt sich jedes Mal die Frage, was denn nun erlaubt ist und was nicht.

Gesetzliche Abstands- und Höhenbegrenzung in Bayern

Grundsätzlich dürfen Eigentümer ihr Grundstück nach Belieben bepflanzen.

Er kann aber auch ein Zurückschneiden auf eine Höhe von 2 m fordern, wenn der Baum oder der Strauch bei einem geringeren Grenz­ab­stand als 2 m höher als 2 m ist.

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Der Anspruch auf Beseitigung bzw.

Bei allen anderen Pflanzen müssen keine besonderen Grenzabstände eingehalten werden. Ist beispielsweise die Hecke auf dem Nachbargrundstück über die zulässige Höhe gewachsen, so besteht der Beseitigungsanspruch in dem Rückschnitt der Hecke auf die maximal zulässige Höhe.

Verjährung der Ansprüche

Zu beachten ist aber, dass die vorgenannten Ansprüche nach 5 Jahren verjähren.

Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Verletzung der Abstandsvorschriften erkennbar wird.

In unserer Kanzlei wird das Rechtsgebiet Miet- und Immobilienrecht maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisenmenger.

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E&M - Kanzlei Erlangen
z.Hd.

2 Meter aufweisen. Demgegenüber liegt beispielsweise dann eine schützenswerte Beeinträchtigung vor, wenn durch einen herüberwachsenden Ast, die Einfahrt des Nachbargrundstücks verengt wird.

Neben dem Selbsthilferecht hat der betroffene Nachbar zudem einen einklagbaren Beseitigungsanspruch gegen den störenden Nachbarn auf den Rückschnitt der Äste und Wurzeln bis zur Grundstücksgrenze.

So kann es sein, dass in bestimmten Jahreszeiten aus naturschutzrechtlichen Gründen ein Rückschnitt bzw. Denn andernfalls verjährt die Frist.

Was passiert mit Grenzbäumen in Bayern?

Steht ein Baum genau an der Grenze, dann gehören Früchte und Holz den Nachbarn zu gleichen Teilen. Ist der Anspruch einmal verjährt, bleibt er also auch verjährt.

Bäume über zwei Meter müssen dann mindestens zwei Meter Abstand haben.